Allgemeine Vertragsbedingungen, Stand vom 13.04.2022

EXCLUSIV FIT

Durch die umseitig geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art. 6 (Absatz 1b) der DS-GVO darin ein, dass das Fitness-Studio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings-Betreuung (welche die Termin-verwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der DS-GVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedschaftsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienst-leister zu übertragen.

Die Anmeldegebühr (Startpaket) wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahme-gebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.

Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, und, wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet- & Dienstleistungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats, fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Beim SEPA-Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8 Wochen widersprechen. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste und letzte monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucher-preisindex (Basis 2000 = 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden. Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,- €, wenn die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von 5.- € fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 10,- € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit wird das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig. Bei Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Quartalspauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt Folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraum fällig.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten.

Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist betrags-mäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Mitglied hat den Mitgliedsausweis, der nur mit Genehmigung des Clubs übertragbar ist, bei jedem Besuch vorzuweisen. Im Verlustfall kostet ein neuer Mitgliedsausweis 29,- €. Neue Ausweise können jährlich Anfang Januar ausgestellt werden. Die Kosten für neue Ausweise können durch Abbuchung eingezogen werden. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass eventuell aufgenommene Fotos und Videos zu Werbezwecken für das Studio verwendet werden.

Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitig genannte Wohnort des Mitgliedes, dessen Wechsel dem Club angegeben werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Abbuchungsverfahren) sofort angezeigt werden. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs zum Ende des nächsten Quartals bei Aufzahlung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 75,- € möglich.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen.